Unsere Mietbedingungen
1. Zustandekommen des Vertrags:
Der Vertrag zwischen Mieter und BERNER Bikes kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Das Angebot kommt in der Regel durch schriftliche, telefonische, elektronische oder persönliche Buchung durch den Mieter zustande. Mit Reservierungsbestätigung erfolgt die Annahme.
Ab diesem Zeitpunkt sind Rechte und Pflichten, sowie Bezahlung des Reservierungspreises für alle angemeldeten Mieter verpflichtend. Die schriftliche Bestätigung kann auf elektronischem Weg erfolgen.
2. Übergabe
Dem Mieter wird ein Mietrad in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietrad auf den gebrauchstüchtigen Zustand zu kontrollieren.
Defekte – auch nach Unfall usw. – sind unverzüglich der Verleihstation zu melden!
Wir vermieten unsere Räder nur gegen Vorlage eines Personalausweises oder eines Führerscheins. Bei vorzeitiger, nicht vom Vermieter zu vertretender Rückgabe (z.B. schlechtes Wetter, Krankheit) erfolgt keine Mietpreisrückerstattung.
3. Haftung
Mit Übergabe des Rades, ist der Mieter für das Rad verantwortlich.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad schonend und fachgerecht zu gebrauchen und nur auf befestigten Straßen einzusetzen, sowie die Straßenverkehrsregeln zu beachten. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrrad unter Drogen und Alkoholeinfluss zu benutzen, auch ist es nicht erlaubt an Wettkämpfen teilzunehmen. Umbauten und sonstige Eingriffe am Fahrrad sind dem Mieter untersagt. Anbauten (z.B. Triathlon-Aufsatz) darf der Mieter auf eigene Gefahr vornehmen.
Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Sollten während des Gebrauchs verschuldet oder unverschuldet Schäden entstehen, zeigt der Mieter dem Vermieter diese Schäden unverzüglich an. Dabei hat der Mieter die Pflicht, dem Vermieter über alle Einzelheiten des Schadenhergangs zu unterrichten, die anfallenden Kosten zur Schadensbehebung sind vom Mieter zu tragen.
Führt ein Schaden dazu, dass das Fahrrad nicht mehr gebrauchstauglich ist, stellt der Vermieter – soweit verfügbar, gegen eine neue Mietgebühr – dem Mieter ein gleichwertiges Fahrrad als Ersatz zur Verfügung.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die nicht auf Verschleiß zurückzuführen sind, insbesondere für alle Schäden, die durch Unfall, mutwillige Beschädigung und Diebstahl entstanden sind. Die Unfall- und Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Nutzung des Rades ist Sache des Mieters. Der Vermieter haftet zu keinem Zeitpunkt für Haftpflicht- und Unfallschäden, die der Mieter verursacht oder die er durch die Benutzung des Mietrades erleidet.
4. Diebstahl
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietrad immer mit einem Schloss zu sichern, wobei das Schloss an öffentlichen Plätzen nur zur Abschreckung dient, es sollte immer beaufsichtigt sein!
Nachts muss das Rad in einem gesicherten, abschließbaren Raum, in verschlossenem Zustand abgestellt werden. Diebstahl muss sofort an BERNER-Bikes und der Polizei gemeldet werden. Bei Diebstahl ist der Wiederbeschaffungswert bzw. Kaufpreis des Rades sofort zur Zahlung fällig.
5. Mietradversicherung
Die Versicherung deckt Beschädigungen des Mietmaterials, die auf einen selbstverschuldeten Unfall zurückzuführen sind, ab. Nicht versichert sind Diebstahl, sowie abhandengekommene Radteile bzw. Radzubehörteile und Schlauchdefekte. Der Mieter haftet weiterhin für alle Schäden, die auf vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln zurück zu führen sind. Diebstahl muss sofort an BERNER-Bikes gemeldet und angezeigt werden.
6. Haftpflichtversicherung
Den Mietern wird ausdrücklich empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
7. Mietzeitraum
Die Miete für einen Tag versteht sich von Morgens bis Abends, Öffnungszeiten laut Aushang. Wird das Rad bei Mietende nicht bis zum Geschäftsschluss zurückgegeben, behalten wir uns vor, den vollen Tagesmietpreis des darauffolgenden Tages zu berechnen. Das Rad muss an der Abholstation zurück gegeben werden.
8. Helmpflicht
In Spanien herrscht Helmpflicht. Wir bitten deshalb alle Mieter, einen Helm zu tragen und die spanische Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
9. Dienstleistung Reservierung Hotelzimmer
Wenn ein Hotelzimmer über BERNER Bikes reserviert wird, entsteht ein direktes, rechtsverbindliches Vertragsverhältnis mit dem Hotel, in dem die Reservierung vorgenommen wird. Wir fungieren ausschließlich als Vermittler zwischen Mieter und Hotel, übersenden die Reservierungsdaten und senden eine Bestätigung in Vertretung des Hotels.
Mit Reservierung werden automatisch die Geschäfts- und Stornobedingungen des Hotels akzeptiert.
